Gasse in italienischem Dorf
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Die folgenden AGB bieten eine solide Grundlage und einen klaren Rahmen unserer Zusammenarbeit. Die AGBs sind für Sie in digitaler Form auf unserer Website abrufbar und liegen am Firmenstandort zur Einsicht auf.

 

 

I. ALLGEMEINES

 

Die Service- und Wartungsstation „Rolleria di Mario e.U.“ (im folgenden Rolleria di Mario genannt) bietet die im Anhang angeführten Dienstleistungen nach dem Stand der Technik und mit der Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers an. Dies unter bestmöglicher Wahrung der Interessen des Kunden.

 

 

1. Allgemeine Bestimmungen

1.1

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, welche ausgehängt und auf unserer Website abrufbar sind, gelten für sämtliche Dienstleistungen und auch Warenlieferungen der Rolleria di Mario.

 

Sofern nicht anderslautende schriftliche Vereinbarungen getroffen werden, gelten diese Geschäftsbedingungen als maßgeblicher Vertragsbestandteil des zwischen der Rolleria di Mario und dem Kunden geschlossenen Auftrags.

Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.

 

1.2

Um die Lesbarkeit und Verständlichkeit zu erleichtern gilt im Text die gewählte Form für beide Geschlechter. Unsere Angebote stehen selbstverständlich beiden Geschlechtern offen und werden gleichermaßen wertschätzend behandelt und geachtet.

 

1.3

Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind ungültig, es sei denn, diese werden von der Auftragnehmerin ausdrücklich schriftlich anerkannt.

 

1.5

Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein und/oder werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame ist durch eine wirksame Bestimmung, die ihr dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.

 

1.6

Die vereinbarten Dienstleistungen werden von der Servicestation erst ab der Unterzeichnung des Auftragsformulars durch den Kunden ausgeführt.

 

2. Auftragserteilung

2.1

Grundsätzlich wird der erteilte Auftrag in einem Auftragsschein festgehalten. Dort werden die zu erbringenden Leistungen genau bezeichnet. Der Kunde erhält auf Wunsch eine Abschrift.

 

3. Preise / Kostenvoranschlag

3.1

Grundsätzlich gelten die aktuellen Preise der Rolleria di Mario.

 

3.2

Sofern mündlich oder schriftlich durch die Rolleria di Mario die Preise bekannt gegeben werden, die voraussichtlich verrechnet werden, so gilt:

Die Kostenvoranschläge gelten, sofern nicht eine verbindliche Preisangabe extra vereinbart ist, iSd § 5 Abs 2 KSchG, nicht als gewährleistet. Die Kostenvoranschläge sind insofern unverbindlich und der Kunde hat unvorhergesehene Kostenüberschreitungen bis zu 5 % des festgelegten Entgeltes jedenfalls hinzunehmen.

 

Sollte es so sein, dass die Kosten darüber hinaus überschritten werden, so wird die Servicestation den Kunden – soweit möglich – vorher verständigen. Die Servicestation und der Kunde werden sohin den weiteren Ablauf einvernehmlich festlegen.

 

3.3

Vom Kunden verlangte Kostenvoranschläge (KV) sind in jedem Fall kostenpflichtig. Die anfallenden Kosten werden dem Kunden vor der Erstellung des Kostenvoranschlages mitgeteilt. Bei kompletter Auftragserteilung wird der verrechnete Betrag für den Kostenvoranschlag gutgeschrieben bzw. dient, wenn schon beglichen, als Anzahlung. Mindestpauschale für den beauftragten Kostenvoranschlag beläuft sich auf  EUR 150,00 inkl. Ust. 

Werden nur anteilige Positionen des KV in Auftrag gegeben, behält sich die Rolleria di Mario vor, die Pauschale dahingehend anteilig gutzuschreiben.

 

 

II. SERVICE & WARENLIEFERUNG

 

4. Termine

4.1

Die Rolleria di Mario wird, soweit möglich, vereinbarte Termine zur Fertigstellung / Lieferung einhalten.

 

Treten unvorhergesehene Umstände ein, welche die Einhaltung der Termine nicht möglich machen, so wird die Rolleria di Mario einen neuen Termin für die Leistung / Lieferung nennen.

Die Rolleria di Mario wird, soweit möglich, den Kunden über Verzögerungen beim Termin unterrichten.

 

5. Abholung / Verbleiben des KFZ

5.1

Der Kunde ist verpflichtet, das KFZ zum vereinbarten Fertigstellungstermin abzuholen. Sollte dies nicht geschehen, so kann die Rolleria di Mario Mindestkosten von 9,00 € inkl. Ust. pro Tag verrechnen.

 

5.2

Hinsichtlich des Kraftfahrzeuges ist es so, dass dieses am Parkplatz bzw. in der Werkstätte eine Zeitlang (bis zur Abholung) abgestellt werden muss. Ein Verwahrungs-vertrag iSd §§ 957 ABGB kommt aber, was ausdrücklich vereinbart ist, nicht zustande.

 

5.3

Für im KFZ befindliche Gegenstände, welche nicht mit dem Fahrzeug verbunden sind, wird bei Beschädigung / Verlust welche durch Dritte verursacht sind, keine Haftung der Rolleria di Mario übernommen.

 

5.4

Für Vermögensschäden wird nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit auf Seiten der Rolleria di Mario gehaftet.

 

6. Probefahrten

6.1

Der Kunde ermächtigt die Rolleria di Mario, soweit notwendig, mit dem Kraftfahrzeug auch eine Probefahrt unter Verwendung der gesetzlich vorgeschriebenen Kennzeichen, vorzunehmen.

 

7. Zahlung

7.1

Grundsätzlich gelten die Preise aktuellen Preise der Rolleria di Mario.
Außer, siehe Kostenvoranschlag, es wäre etwas anderes vereinbart.

 

Der Kunde hat den Endbetrag gemäß Rechnung nach Erhalt derselben unverzüglich zu begleichen. Es gilt ausschließlich BARZahlung bei Abholung des Fahrzeugs bzw. des Ersatz-/Zubehörteils, außer die Zahlungskondition weicht auf der Rechnung der Rolleria di Mario ab. Dann ist die Zahlungsbedingung auf der Rechnung einzuhalten.

 

Die Rolleria di Mario ist berechtigt, bei Auftragserteilung eine Vorauszahlung zu verlangen.  Ist der Käufer damit nicht einverstanden oder kommt der festgesetzten Vorauszahlung nicht nach, kann die Rolleria di Mario zum Einen vom Geschäft zurücktreten. Die bis dahin bei der Rolleria di Mario angefallenen Kosten sind vom Käufer zu tragen.

 

7.2

Gegen Ansprüche der Rolleria di Mario kann der Kunde nur aufrechnen, wenn die Gegenforderung unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt.

 

7.3

Bei Zahlungsverzug ist die Rolleria di Mario berechtigt pro Zahlungserinnerung/Mahnung
EUR 10,00 Mahnspesen und mind. 9 % Verzugszinsen ab Fälligkeitsdatum zu verrechnen.

 

8. Warenlieferung

8.1

Sofern im Rahmen des Vertrages mit der Rolleria di Mario Waren geliefert werden (z.B. Reifen) so gilt, dass sämtliche gelieferte Waren bis zur vollständigen Erfüllung aller Forderungen der Rolleria di Mario im Eigentum derselben bleiben. Diese Waren dürfen nur benutzt oder verbraucht werden, wenn die Forderungen vom Kunden beglichen sind. Verpfändungen oder auch Verkauf nach erfolgter Zahlungseinstellung, sind nicht gestattet. Pfändungen sind an die Rolleria di Mario zu melden.

 

9. Reklamationen

9.1

Mängel sollten vom Kunden möglichst kurzfristig gerügt werden. Für Unternehmer gilt die Mängelrügepflicht nach dem UGB.

 

10. Erfüllungsort / Gerichtsstand

10.1

Ist der Kunde kein Verbraucher iSd KSchG, so ist das Gericht am Sitze der Rolleria di Mario für sämtliche Streitigkeiten ausschließlich zuständig.

 

Bei Verbrauchern ist jenes Gericht zuständig, in dessen Sprengel der Wohnsitz, gewöhnliche Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung des Kunden liegt. Wenn der Kunde seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, so bleibt das vorhin genannte Gericht weiterhin zuständig.

 

11. Datenschutz

11.1

Der Kunde trägt die volle Verantwortung für die Vollständigkeit und Richtigkeit seiner Angaben der kraftfahrzeugbezogenen Daten und seiner persönlichen Kontaktdaten, sowie für die Bekanntgabe von Änderungen seiner Kontaktdaten.

 

11.2

Die Auftragnehmerin ist berechtigt ihr anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweck-bestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten.

 

Der Kunde willigt ein, dass zum Zwecke der Geschäftsabwicklung Name, Anschrift, Umsatz- und Rechnungsdaten sowie Zahlungs- und Buchhaltungs-daten von der Rolleria di Mario elektronisch verarbeitet und gespeichert werden.

 

Datenübermittlungen sind nur gemäß den gesetzlichen Bestimmungen und im Geldverkehr vorgesehen. Sämtliche personenbezogene Daten werden absolut vertraulich behandelt und soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften anderes vorsehen, nicht an sonstige Dritte weitergegeben.

 

12. Urheberrecht

12.1

Sämtliche auf der Website befindlichen Texte, Grafiken und Bilder sind urheberrechtlich geschützt; eine Vervielfältigung oder Verwendung der Texte, Grafiken und Bilder in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen ist ausschließlich mit ausdrücklicher Genehmigung der Rolleria di Mario zulässig.

 

13. Schlussbestimmungen

13.1

Die Vertragsparteien bestätigen, alle Angaben im Vertrag gewissenhaft und wahrheitsgetreu gemacht zu haben und verpflichten sich, allfällige Änderungen wechselseitig umgehend bekannt zu geben.

 

13.2

Änderungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen der Schriftform; ebenso ein Abgehen von diesem Formerfordernis. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

 

 

Fassung 08/2021

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